Datenschutzerklärung

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Sobald Hireeo Bewerberdaten fremder Kunden verarbeitet, wird das
Unternehmen Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Vor Launch mit
Anwalt/Datenschutzbeauftragtem abstimmen: Hosting-Standort EU,
Löschkonzept, Auskunftsrecht der Bewerber:innen, AVV-Vorlage pro
Kunde (siehe BRIEFING.md, Abschnitt „Rechtliches").