Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Simon Wurster, wurster medien Werbeagentur, Kirchstr. 4, 72178 Waldachtal (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen, Behörden, Körperschaften und sonstigen Organisationen, die sich für die Nutzung des Bewerbungsportals Hireeo (hireeo.de, app.hireeo.de) registrieren (nachfolgend „Kunde").
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Hireeo als Software-as-a-Service-Lösung, unabhängig davon, ob die Nutzung im Rahmen der kostenlosen Testphase oder eines kostenpflichtigen Pakets erfolgt.
(2) Hireeo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die das Portal zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken nutzen, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen — insbesondere Städte, Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe, Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen —, die das Portal zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass eine dieser Voraussetzungen auf ihn zutrifft. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht dementsprechend nicht.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Sitz in Deutschland. Der Kunde gibt seinen Sitz im Rahmen der Rechnungsdaten an; ein kostenpflichtiges Paket kann nur gebucht werden, wenn dieser Sitz in Deutschland liegt. Die Anwendung, sämtliche Vertrags- und Produkttexte sowie der Support werden ausschließlich in deutscher Sprache bereitgestellt. Eine Ausweitung auf weitere Länder behält sich der Anbieter vor; Interessenten können sich hierfür unverbindlich auf eine Warteliste eintragen lassen. Bewerbungen, die der Kunde über das Portal verwaltet, können aus beliebigen Ländern stammen — hierfür gilt keine Einschränkung.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Hireeo ist eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung von Bewerbungen: Entgegennahme von Bewerbungen über eine eigene Karriereseite, ein in die Kundenwebsite einbettbares Formular oder per E-Mail-Weiterleitung; Upload-Links zum Nachreichen fehlender Unterlagen samt automatischer Erinnerungen; Verwaltung des Bewerbungsverlaufs; Talentpool; sowie eine unterstützende, KI-gestützte Auswertung von Bewerbungsunterlagen gemäß § 9. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Darstellung auf hireeo.de und innerhalb der Anwendung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang im Zuge der Weiterentwicklung anzupassen, zu erweitern oder einzelne Funktionen zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Kern der vertraglich geschuldeten Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss und kostenlose Testphase
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Hireeo kommt durch die Registrierung eines Kontos unter app.hireeo.de und die Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse durch den Kunden zustande.
(2) Jedes neu registrierte Konto erhält eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 14 Tagen mit vollem Funktionsumfang innerhalb der in der Anwendung angezeigten Nutzungsgrenzen. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
(3) Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Bucht der Kunde nach Ablauf der Testphase kein Paket, wird der Zugang ruhend gestellt: Stellenausschreibungen werden deaktiviert und sind nicht mehr öffentlich abrufbar, es werden keine neuen Bewerbungen entgegengenommen, und die KI-gestützte Auswertung ruht. Bereits eingegangene Bewerbungen und alle übrigen Daten des Kunden bleiben vollständig erhalten und für ihn abrufbar; der Datenexport nach § 12 steht weiterhin zur Verfügung. Bucht der Kunde ein Paket, werden die deaktivierten Stellenausschreibungen auf seine Veranlassung hin wieder aktiviert.
(4) Ruht der Zugang nach Absatz 3, teilt der Anbieter dem Kunden nach Ablauf von sechs Monaten in Textform mit, dass der Zugang gelöscht wird, und benennt darin das Datum der Löschung sowie die Möglichkeit des Datenexports. Bucht der Kunde bis dahin kein Paket, löscht der Anbieter den Zugang einschließlich aller zugehörigen Daten nach Ablauf von zwölf Monaten ab Beginn der Ruhendstellung. Die Löschung setzt voraus, dass die Mitteilung nach Satz 1 zugegangen ist. Bis zur Löschung bleibt der Zugriff des Kunden auf seinen Datenbestand einschließlich Auskunft, Export und Löschung unberührt. Bucht der Kunde ein Paket, endet die Ruhendstellung; im Falle einer erneuten Ruhendstellung beginnen die Fristen dieses Absatzes neu zu laufen. Für Bewerberdaten gelten ergänzend die Löschregelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(5) Verringert der Kunde seinen Leistungsumfang (Wechsel in ein kleineres Paket) und überschreitet der vorhandene Bestand die Grenzen des neuen Pakets, teilt der Anbieter dies mit und räumt eine Frist von 14 Tagen ein, innerhalb derer der Kunde selbst bestimmen kann, welche Stellenausschreibungen aktiv bleiben. Trifft der Kunde bis zum Ablauf der Frist keine Auswahl, deaktiviert der Anbieter die zuletzt aktivierten Stellenausschreibungen, bis die Grenzen des Pakets eingehalten sind. Es werden ausschließlich Stellenausschreibungen deaktiviert; Daten werden hierbei nicht gelöscht.
§ 4 Pakete, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die buchbaren Pakete richten sich nach der Anzahl gleichzeitig aktiver Stellenausschreibungen und dem monatlichen KI-Auswertungskontingent. Aktuelle Pakete und Preise (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar) sind unter Preise & Pakete einsehbar und werden dem Kunden vor Buchung angezeigt. Für einen Bedarf oberhalb des größten Selfservice-Pakets erstellt der Anbieter auf Anfrage ein individuelles Angebot.
(2) Der Kunde wählt bei der Buchung zwischen monatlicher und jährlicher Zahlweise. Die Zahlung erfolgt in beiden Fällen im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe, bei jährlicher Zahlweise als Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit von zwölf Monaten. Der Preis der jeweiligen Zahlweise wird dem Kunden vor der Buchung angezeigt. Die Buchung eines kostenpflichtigen Pakets setzt die Hinterlegung gültiger Zahlungsdaten sowie vollständiger Rechnungsdaten (Firmenanschrift, ggf. USt-IdNr.) voraus.
(3) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich kündigen; erfolgt keine Kündigung, gilt die Preisänderung als akzeptiert. Kündigt der Kunde aus diesem Anlass, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Entgelte für den nach Wirksamwerden der Kündigung verbleibenden Teil des Abrechnungszeitraums anteilig zurück.
(4) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen bis zum Ausgleich des Rückstands einschränken. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können vom Kunden jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Der Abrechnungszeitraum umfasst bei monatlicher Zahlweise einen Monat, bei jährlicher Zahlweise zwölf Monate; er verlängert sich ohne Kündigung jeweils um denselben Zeitraum. Bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang vollständig nutzbar; eine anteilige Rückerstattung für nicht genutzte Zeit findet in diesem Fall nicht statt. Die Kündigung erfolgt über das im Kundenkonto verlinkte Stripe-Kundenportal oder in Textform gegenüber dem Anbieter.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Er wird von diesem Recht nur aus sachlichem Grund Gebrauch machen, insbesondere bei einer Einstellung oder wesentlichen Änderung des Leistungsangebots oder wenn eine für die Verarbeitung erforderliche vertragliche Grundlage — namentlich eine aktualisierte Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags — nicht zustande kommt. Vor Wirksamwerden der Kündigung stellt der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit zum vollständigen Export seiner Daten nach § 12 zur Verfügung.
(3) Legt der Anbieter dem Kunden eine geänderte Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags oder der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Bestätigung vor, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung außerordentlich kündigen, wenn er der geänderten Fassung nicht zustimmen möchte. Der Anbieter erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Entgelte für den verbleibenden Teil des Abrechnungszeitraums anteilig zurück. Eine Zustimmung des Kunden gilt nicht bereits durch Schweigen oder durch die weitere Nutzung als erteilt.
(4) Löscht der Kunde sein Konto selbst (§ 12), endet der Vertrag mit der Löschung. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden in diesem Fall nicht anteilig erstattet, da der Anbieter die Leistung bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bereithält. Der Anbieter weist den Kunden vor der Löschung auf die verbleibende Laufzeit und auf die Möglichkeit hin, statt der Löschung zu kündigen und den Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums weiter zu nutzen. Absatz 3 bleibt unberührt.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, einem Verstoß gegen § 6 oder einer missbräuchlichen Nutzung vor, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit von Hireeo für andere Kunden gefährdet.
(6) Individuell verhandelte Verträge (Enterprise) können abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen enthalten, die im jeweiligen Angebot festgehalten werden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen zeitnah zu aktualisieren. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein Verdacht auf Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.
(2) Der Kunde darf Hireeo nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, keine Inhalte einstellen, an deren Verbreitung er keine Rechte hat, und keine technischen Schutzmaßnahmen, Nutzungsgrenzen oder Sicherheitsvorkehrungen der Anwendung umgehen oder zu umgehen versuchen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm über Hireeo erhobenen und verarbeiteten Bewerberdaten auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruhen und dass die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens getroffenen Entscheidungen den anwendbaren arbeits- und antidiskriminierungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), entsprechen. Näheres zur KI-gestützten Auswertung regelt § 9.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Hireeo, garantiert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und schließt insoweit keine Service-Level-Vereinbarung ein, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird.
(2) Wartungsarbeiten werden, soweit planbar, außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten durchgeführt und dem Kunden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(3) Für Beeinträchtigungen, die auf Störungen bei von Hireeo eingesetzten Dienstleistern (u. a. Hosting, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Zustellung) oder auf höhere Gewalt zurückgehen, haftet der Anbieter nur, soweit ihn hieran ein eigenes Verschulden trifft.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden selbst (Registrierung, Rechnungsdaten, Nutzerkonten) sowie mit Daten von Besuchern der Website ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
(2) Soweit der Kunde über Hireeo personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeiten lässt, ist der Anbieter insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der gesondert bei der Registrierung abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses wird, sobald der Kunde Bewerberdaten über Hireeo verarbeitet. Die dabei getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind unter /tom beschrieben.
§ 9 KI-gestützte Auswertung
(1) Die KI-gestützte Auswertung von Bewerbungsunterlagen dient ausschließlich der Unterstützung des Kunden bei der Sichtung eingehender Bewerbungen. Sie liefert Zusammenfassungen und unverbindliche Einschätzungen; es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt, und es erfolgt keine automatische Ablehnung oder Filterung von Bewerbern.
(2) Von der KI vorgeschlagene Angaben werden nur dann Bestandteil eines Bewerbungsdatensatzes, wenn der Kunde sie durch eine bewusste Handlung bestätigt.
(3) Der Kunde bleibt für sämtliche im Bewerbungsverfahren getroffenen Entscheidungen allein verantwortlich. Die Ergebnisse der KI-gestützten Auswertung sind unverbindliche Hinweise und ersetzen keine eigene Prüfung durch den Kunden, insbesondere nicht im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Software Hireeo, ihrer Gestaltung und der Marke „Hireeo" verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Hireeo im vertraglich vorgesehenen Umfang.
(2) Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten (u. a. Stellenausschreibungen, Firmenlogo, Texte) und räumt dem Anbieter das für die Vertragserfüllung erforderliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, anzuzeigen und technisch zu verarbeiten.
(3) Eine Nutzung von Name, Marke oder Logo des Kunden zu eigenen Werbezwecken des Anbieters bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ebenso nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, regelmäßig von der in Hireeo vorgesehenen Exportfunktion Gebrauch zu machen. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der für deren Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
§ 12 Vertragsbeendigung, Datenexport und -löschung
(1) Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde seine Daten innerhalb einer Karenzfrist von 30 Tagen über die in Hireeo vorgesehenen Exportfunktionen selbst exportieren.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter das Kundenkonto einschließlich aller zugehörigen Daten vollständig, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für Bewerberdaten gelten ergänzend die Löschregelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Weiterentwicklungen oder eine veränderte Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen individuell getroffener Vereinbarungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.